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Schlachtbetrieb Tönnies fordert Lohnrückerstattungen

Viele Unternehmen stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Die Corona-Krise hat jene hart getroffen und etliche Betriebe müssen ihre Pforten für immer schließen. Verwunderlich ist es deshalb nicht, dass die Nachrichten Schweiz, dass Schlachtbetrieb Tönnies auf eine Lohnkostenerstattung des Staats hofft, sauer aufstößt. Von allen Seiten wird heftige Kritik am Unternehmen geübt.

 

In der Kritik

In den letzten Wochen ist der Schlachtbetrieb Tönnies immer wieder in die Kritik geraten, aufgrund fehlender Corona-Bestimmungen oder auch Hygieneregeln. Dennoch will das Unternehmen nun groß abkassieren und verlangt die Erstattung der Lohnkosten für die Zeit während der Corona-Quarantäne. Das sehen aber viele nicht gern. So sagt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Interview: „Ich habe dafür nur wenig Verständnis.“ Durch die Vorfälle sei die gesamte Region in Mitleidenschaft gezogen worden, weshalb der Ärger der Bürger nur noch größer werden könnte, wenn Tönnies an seinem Vorhaben festhält. Auch NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat keine guten Worte für den Schlachtbetrieb und seine Subunternehmen übrig: „Ich würde es mir zweimal überlegen, ob ich das den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen auch noch zumuten würde.“

 

Gesetzlich erlaubter Anspruch

Trotz der scharfen Kritik ist der Anspruch von Tönnies durchaus erlaubt. Sven-Georg Adenauer gibt an: „Aus rechtlicher Sicht hat der Betrieb natürlich diese Möglichkeit. Jedoch sollte sich das Unternehmen überlegen, ob das auch moralisch eine gute Idee ist.“ Noch härter drückt es Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter aus, denn er sieht den Antrag des Unternehmens als einen Beweis dafür, dass Tönnies Versprechen nur leere Worte waren und es kein Vertrauen in die Unternehmensführung gibt. Außerdem gab er an, dass er es dreist fände, wie das Unternehmen nun abkassieren wolle. „Ein Unternehmen, welches die Gesundheit der Menschen riskiert, nicht auf Quarantänemaßnahmen achtet und dann auch noch andere ausbeutet, sollte sich bei Erstattungsansprüchen lieber zurückhalten.“ Von daher fordert auch FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg das Unternehmen auf, selbst Verantwortung zu übernehmen. Gerade dahingehend, da diese beim Gesundheitsschutz vermisst wurde. Rein gesetzlich hätte der Schlachtbetrieb Anspruch auf eine Erstattung. Allerdings sei momentan noch offen, wann die Anträge des Unternehmens bearbeitet werden und wie hoch die Summe am Ende ausfällt. Insofern muss vorerst das Unternehmen die Löhne begleichen, bis jene rückwirkend erstattet werden können.